Erbengemeinschaft

Lösungen bei Erbengemeinschaft

Auch bei Uneinigkeit bestehen Handlungsoptionen

In einer Erbengemeinschaft ist es nicht immer möglich, dass alle Beteiligten einer Meinung sind. Bereits ein einzelner Miterbe kann den Ablauf verzögern oder blockieren.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass keinerlei Lösung existiert. Innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens können unterschiedliche Handlungsoptionen bestehen.

Die Clever GmbH analysiert je nach Struktur des jeweiligen Falls, welche Möglichkeiten tatsächlich umsetzbar sind. Ziel ist es nicht, Beteiligte unter Druck zu setzen, sondern realistische Wege aufzuzeigen.

In manchen Fällen kann eine Anteilsübertragung sinnvoll sein, in anderen eine strukturierte Verwertung oder ein geordneter Abwicklungsprozess. Jeder Fall wird gesondert geprüft.

Die erforderlichen rechtlichen Schritte werden durch unabhängige und zugelassene Rechtsexperten durchgeführt. Unser Unternehmen übernimmt die organisatorische und koordinierende Begleitung.

Auf diese Weise kann selbst in einer scheinbar vollständig blockierten Erbengemeinschaft wieder Handlungsspielraum geschaffen werden.

Entscheidend ist eine sachliche Analyse der Ausgangssituation und die Auswahl eines realistisch umsetzbaren Lösungsmodells.